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1. Das Betreten des Geländes ist ausschließlich zu den angegebenen Öffnungszeiten und bei Anwesenheit einer Aufsichtsperson zulässig.
2. Das Befahren der Strecke ist für Jedermann zulässig, sofern eine Haftungsaus-schlusserklärung (Verzichtserklärung) gegenüber dem SRS pro Sportler e. V. abgegeben wurde. Das hierfür vorgesehene Formular ist bei den Parkrangern (Aufsichtspersonal) erhältlich.
3. Den Anweisungen der Parkranger ist unbedingt jederzeit Folge zu leisten.
4. Vor dem Befahren des Parks hat sich jeder Fahrer bei dem Parkranger anzumelden. Das gilt auch für Inhaber einer Saisonkarte (zuerst anmelden, dann umziehen und das Fahrrad abladen).
5. Vor dem Befahren der Anlage hat sich der Fahrer eigenverantwortlich von der Sicherheit und Befahrbarkeit der Strecken zu überzeugen. Unregelmäßigkeiten und Sicherheitsrisiken sind dem Parkranger umgehend zu melden.
6. Das Befahren der Strecke ist nur mit einem geeigneten Helm zulässig. Weitere Schutzkleidung, wie Knieschützer, Brustpanzer, Handschuhe etc. werden empfohlen.
7. Bei Unfällen ist der Parkranger umgehend zu informieren. Bei Verdacht auf Rückenverletzungen ist grundsätzlich sofort die Notrufleitstelle zu alarmieren [Notrufnummern sind am Parkoffice (Container) angeschlagen].
8. Bei Überlastung der Strecke ist der Parkranger befugt, das Befahren zu reglementieren, Inhaber einer Saisonkarte haben dabei Vorrang.
9. Bei Abreise ist eigener Müll mitzunehmen.
10. Das Parkoffice ist für die Parkrider Tabu! Betreten nur mit Zustimmung und in Anwesenheit des Parkrangers.
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